Landgericht und Herrschaft zum Hohlen Galgen bei Erfelden
Zum Zentgericht "Zum Hohlen Galgen", gehört Erfelden dem außerdem auch die Orte Biebesheim, Bensheimer Hof, Crumstadt, Dornheim, Goddelau, Hayna, Leeheim, Riedhausen, Wasserbiblos, Wolfskehlen und Poppenheim (untergegangen) angehören.
Der Galgen steht am östlichen Ende der Gemarkung Erfelden
Die Gemarkungen von Goddelau und Wolfskehlen stoßen hier aufeinander.
Der Edelknecht Burkhard von Wolfskehl gelobt, Graf Wilhelm von Katzenelnbogen alle Güter , die er von ihm in den Rieddörfern zu Lehen trägt, zu verkaufen. Es sind das Landgericht "Zum Hohlen Galgen" mit Zubehör, der Kirchsatz zu Biebesheim, sein Teil an den dörfern Goddelau und Erfelden mit Gericht.