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Hier lebte: 1196 Niederadelige von Katzenelnbogen ausgestorben 1488 1219 Hartbert von Katzenelnbogen und sein Sohn Dietrich von Katzenelnbogen (72) 1252 Niederadelige Sure von Katzenelnbogen ausgestorben 1384 1258 Niederadelige vom Turm zu Katzenelnbogen ausgestorben 1277 1258 Konrad Reiz, Dietrich vom Turm in Katzenelnbogen (130) 1259 Niederadelige Knebel von Katzenelnbogen 1260 Die Ritter Heinrich, Thielmann und Heinemann von Katzenelnbogen bezeugen die Teilung der Grafschaft (139) 1277 Niederadelige Kesselhud von Katzenelnbogen ausgestorben 1387 1301Ritter Thielmann von Katzenelnbogen wird Burgmann auf Burg Katzenelnbogen. 1391 Richwin von den Erlen ist Burgmann zu Katzenelnbogen (1918) 1395 Die Hörigen von Sure von Katzenelnbogen Henne von Michelbach, Thiele von Eisighofen und seine Frau, Richcleschins Frau, Werner Finkelteiss Frau, Junz Schaub von Nastätten und Friedrich Schnatz mit Frau leben als neue freie Bürger Neubürger in Katzenelnbogen. 1397 Niederadelige Piner von Katzenelnbogen 1402 Dietrich von Schönborn erhält von Graf Johann IV von Katzenelnbogen Haus und Hof in Katzenelnbogen zwischen der Burg und dem Rathaus 1403 Ritter Hildeger von Langenau ist Burgmann in Katzenelnbogen 1406 Abt Siegfried von Bleidenstadt wird Burgmann in Katzenelnbogen 1406 Graf Johann von Katzenelnbogen bekundet, daß er Abt Siegfried von Bleidenstadt als Burgmann nach Katzenelnbogen aufgenommen hat. 1435 Der Schöffe Kunz, Dietrichs Sohn (über 40 Jahre Schöffe), Schöffe Meffried (über 33 Jahre Schöffe), Danz (über 24 Jahre Schöffe und Heimbürge), der alte Bosenheinz (16 Jahre Schöffe), Simon Henne (Schöffe), Helle von Allendorf (Schöffe), die Bürger Peter uffm Wage (ehemaliger Höriger des niederadeligen Vollmar von Katzenelnbogen), der junge Bosenheinz und der Sohn von Heinz Krusen 1448 Johann von der Leyen bekommt Briefe aus Hohenstein (6098) 1450 Henne Haselach ist Burggraf auf Katzenelnbogen (6085) 1462 Dietrich Donner von Lohrheim benachrichtigt Graf Philipp von Katzenelnbogen auf die Aufforderung hin, Burghut zu Altkatzenelnbogen zu leisten, daß er alle Eigengüter und Lehen vorzeitig mit seinem Bruder Ortlieb Donner geteilt habe und dabei das Altkatzenelnbogener Burglehen an Ortlieb Donner gefallen sei, der es auch gebrauche. Er kündige daher dem Grafen die damit verbundenen Gelübde auf, bitte jedoch, ihm das nicht zu verargen, da er den Grafen auch weiterhin als seinen gnädigen Herrn anzusehen gedenke, 1464 wird Johann von Winneburg und Beilstein in Katzenelnbogen auf 4 Schiedstagen dazu alle seine Lehen liegen und folgen zu lassen, verurteilt. (5306) 1463 Henne der Büchsenmacher arbeitet in Katzenelnbogen (6200) 1465 Ulrich und Heinrich von Metzenhausen erhalten 8 fl. der gräflichen Herbstbeede zu Altkatzenelnbogen als dortiges Burglehen. (5357) 1476 Graf Philipp von Katzenelnbogen gibt Thiele von Schottenbach und seinen Erben getreuer Dienste wegen als zinsfreies Eigen das Haus und die Hofstatt in Katzenelnbogen, die ehedem Henne Werner gehörte. Die Freiheit dieses Besitzes währt lebenslänglich. 1489 Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Philipp Breder von Hohenstein mit Gütern und Gefällen zu Dörsdorf, Singhofen, Katzenelnbogen, darunter einer Wohnung auf der dortigen Burg, Kemel und Laufenseiden als Burglehen zu Katzenelnbogen 1489 Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Adam von Allendorf, Sohn des +Kraft, mit vier Mark Geld auf dem Zoll zu St. Goar und einem Haus zu Goarshausen als Burglehen zu Reichenberg, acht Maltern Korn Bopparder Maßes auf dem Hof zu Nastätten, viereinhalb Mark Geld auf der Maibede zu Pohl und einem Haus zu Katzenelnbogen im Tal als Burglehen zu Katzenelnbogen sowie zwei Hufenzehnten zu Bechtolsheim als Mannlehen. Die achteinhalb Mark Geld können pro Mark mit 10 Mark abgelöst werden, wobei Adam die 85 Mark auf seinen Eigengütern bei Reichenberg und Katzenelnbogen widerlegen und zu Lehen empfangen soll. 1489 Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Philipp und Heinrich Mosbach mit den vom +Landgrafen Heinrich III. ihrem +Vater übertragenen Burglehen, nämlich Haus und Hof in der Burg und im Tal Altkatzenelnbogen und dem Hof auswendig des Tals, wenn man nach Ebertshausen reitet, als Burglehen zu Katzenelnbogen sowie fünf Mark Geld zu Pohl und ebensoviel zu Driedorf als Burglehen zu Hohenstein. Die Einlösung der 10 Mark mit 100 Mark wird vorbehalten, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Hohenstein widerlegen und zu Lehen tragen sollen. Außerdem belehnt er sie mit 12 Maltern Hafer Bopparder Maßes, die der Schultheiß reichen muß, (zu Hohenstein ?), 10 Maltern Hafer aus dem Abteihof zu Bogel, acht Maltern Hafer, die der Schultheiß zu Nastätten reichen muß, und 10 Maltern Hafer zu Burgschwalbach 1489 Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Philipp Schlüchterer von Erfenstein vormundschaftsweise für die unmündigen Söhne des +Heinrich von Allendorf mit den diesem vom +Landgrafen Heinrich III. verliehenen Lehen, nämlich Haus, Dorf und Gericht Gutenacker mit Zubehör, Haus und Hofstatt bei der Kapelle auf der Burg zu Katzenelnbogen und einem Haus im Tal, einem Hof jenseits des Bachs und sechs Maltern Korn Limburger Maßes zu Dörsdorf als Burglehen zu Katzenelnbogen, zwei Gulden Geld von der Maibede zu Pohl und einem halben Gulden der Bede zu Holzhausen als Burglehen zu Hohenstein, einem Hof zu Langendernbach, Geld- und Korngefällen von einem Hof zu Scheidt als Burglehen zu Hadamar sowie Anteilen an Haus und Weingärten als Burglehen zu Laurenburg und dem Waldbotenamt (walpodie) auf dem Einrich. Alle sonstigen Urkunden werden für kraftlos erklärt. Außerdem erhält er als Mannlehen 20 Gulden Geld auf dem Zoll zu St. Goar vorbehaltlich der Lösung mit 200 Gulden, die dann auf Eigengütern nächst Schloß Rheinfels widerlegt und zu Lehen empfangen werden sollen 1489 Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Kuno und Philipp von der Leyen mit einem Haus in der Burg bei der Kapelle zu Altkatzenelnbogen samt Zubehör und vier Mark Geld auf der Bede zu Driedorf als Burglehen zu Katzenelnbogen, wie sie diese vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen 1489 Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Donner von Lohrheim zugleich wegen seines Bruders Dietrich mit Haus und Zinsen zu Altkatzenelnbogen, wie ihr +Vater Dietrich Donner von Lohrheim sie vom +Grafen Philipp von Katzenelnbogen zu Lehen trug, als Burglehen zu Katzenelnbogen 1489 Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Heinrich von Meytzenhausen zugleich wegen seines Bruders Ulrich mit acht Gulden Geld aus der Herbstbede zu AItkatzenelnbogen als Burglehen zu Katzenelnbogen, wie sie diese vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen
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