Die Burgen Schwabsburg und Odernheim behält der Graf (Eberhard von Katzenelnbogen), öffnet sie dem Erzbischof Gerhard von Mainz und verpflichtet sich ihm daraus zu helfen, außer gegen Oppenheim, wie sie sich überhaupt beistehen wollen, wo es mit Ehren geschehem kann
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Eberhard von Katzenelnbogen und seine Erben sind verpflichtet die alten Burglehen, Wachen, Turm- und Torhut in der oberen Burg Oppenheim und in Schwabsburg zu leisten.